Digitale Sicherheit darf Barrierefreiheit nicht verhindern
Die Paravan GmbH schlägt Alarm: Die neue UN-Regelung R155 zur Cybersicherheit in Kraftfahrzeugen birgt erhebliche Risiken für die Inklusion im Straßenverkehr. Durch die verschärften Anforderungen an den digitalen Zugriff auf sicherheitsrelevante Fahrzeugsysteme drohen individuell angepasste Umbauten für Menschen mit Behinderung künftig unmöglich zu werden. Auch der Verein Mobil mit Behinderung e. V. sieht hier dringenden politischen Handlungsbedarf.
Die international gültige Regelung UN R155 soll Fahrzeuge besser gegen Cyberangriffe schützen – hat jedoch unbeabsichtigte Nebenwirkungen. Speziell barrierefreie Umbauten wie die Anpassung von Blinker, Gangwahl, Licht oder Hupe für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen werden durch die restriktiven Softwarezugänge massiv erschwert. Der Zugriff auf zentrale Steuerungsfunktionen ist für zertifizierte Umbauunternehmen in vielen Fällen nicht mehr möglich.
Technische Innovation droht hier zur sozialen Barriere zu werden. Die Paravan GmbH – Entwickler des mehrfach ausgezeichneten Drive-by-Wire-Systems Space Drive – warnt: „Was als Sicherheitsmaßnahme gedacht ist, wird in der Praxis zur digitalen Barriere für die Inklusion“, erklärt Geschäftsführer Roland Arnold. „Wenn notwendige Umbauten an modernen Fahrzeugen faktisch nicht mehr möglich sind, ist das technisch vielleicht erklärbar – gesellschaftlich aber nicht akzeptabel.“
UN-R155 gefährdet individuelle Mobilität für Menschen mit Behinderung
Die UN R155 schreibt vor, dass Änderungen an typgenehmigten Fahrzeugen nur dann erlaubt sind, wenn sie mit dem herstellerseitigen Cybersecurity Management vereinbar sind. Damit wird der Spielraum für behindertengerechte Umbauten stark eingeschränkt. Viele dieser Anpassungen betreffen genau jene Fahrzeugfunktionen, die nun besonders geschützt werden – und deren digitale Steuerung zunehmend blockiert ist.
Heinrich Buschmann, Gründer des Vereins Mobil mit Behinderung e. V., mahnt: „Menschen mit Behinderung dürfen nicht zum Kollateralschaden von Sicherheitsbestimmungen werden. Mobilität ist Teilhabe – und Deutschland hat sich mit dem Beitritt zur UN-Behindertenrechtskonvention 2009 verpflichtet, diese in größtmöglicher Unabhängigkeit zu gewährleisten.“

Nächster Halt: Freiheit mit Paravan
Jeder Rollstuhlfahrer träumt von der eigenen mobilen Freiheit. Unabhängig sein, selbständig von A nach B kommen. Autofahren wie alle anderen auch. Bei Paravan wird Ihr Traum wahr: Selbst Mehrfach- und Schwerstbehinderte bringen sie in Bewegung. Die Fahrzeugumbauten, Elektro-Rollstühle und Mobilitätslösungen lassen Sie Ihre Behinderung vergessen - dank weltweit einzigartiger technischer Innovation und absolut individueller Ausstattung. Alles direkt vom Hersteller.
Fallbeispiel: Wenn Technik zur Hürde wird
Der Fall von Klaus, einem erfolgreichen Unternehmer im Rollstuhl, zeigt exemplarisch, wie neue Fahrzeugarchitekturen individuelle Mobilität gefährden können. Sein neu angeschafftes Fahrzeug – eine Mercedes S-Klasse mit Level-3-Automatisierung – konnte erst nach über einem halben Jahr und mit großem Aufwand angepasst werden. Standardmäßig erforderliche digitale Ansteuerungen funktionierten nicht mehr. Stattdessen mussten mechanische Sonderlösungen installiert werden.
„Nur durch Mobilität konnte ich das erreichen, was ich erreicht habe“, sagt Klaus. „Aber dieser Umbau war ein Kraftakt. Ich wünsche mir, dass Technik nicht ausschließt, sondern befähigt.“
Der Fall ist kein Einzelfall. Schon bald werden weitere Modellreihen – wie der Mercedes CLA oder die Mercedes V-Klasse – betroffen sein. Auch andere Hersteller wie VW, BMW, Stellantis, Hyundai oder Audi stehen vor denselben Herausforderungen. Die Regelung UN R155 (und die damit verbundene R156) gilt für alle Fahrzeuge, die innerhalb der UNECE-Zone zugelassen werden – das betrifft nahezu sämtliche Fahrzeuge in Europa.

Handlungsbedarf: Technische Sicherheit und Inklusion vereinen
Damit barrierefreie Mobilität auch in Zukunft möglich bleibt, fordert die Paravan GmbH konkrete Maßnahmen:
- Einen gesetzlich verankerten Ausnahmerahmen für behindertengerechte Umbauten im Kontext von UN R155.
- Technische Schnittstellen für zertifizierte Umbauunternehmen – unter Einhaltung der IT-Sicherheitsvorgaben.
- Die konsequente Einbindung von Inklusionsakteuren in die Weiterentwicklung internationaler Standards wie R155 und R156.
- Politische Unterstützung zur Entwicklung barrierefreier und sicherheitskonformer Mobilitätslösungen.
Neue Fahrzeugtechnologien bieten enormes Potenzial für Komfort und Sicherheit – vorausgesetzt, sie werden inklusiv gestaltet. Gerade im Zuge der Transformation zu autonomem Fahren und Elektromobilität ist ein Umdenken gefragt. „Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have – sie ist ein Grundrecht“, so Roland Arnold. „Wir brauchen keine Sonderwege, sondern klare Rahmenbedingungen, die Sicherheit und Inklusion zusammen denken.“