05.05.2022 | Quelle: Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt ab dem 28. Juni 2025

Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. | © TMV, Ulrich

Vorgaben für Produkte und Dienstleistungen müssen bis zum Ende der Übergangsfrist am 28. Juni 2025 umgesetzt sein

Am 22. Juli 2021 wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seine Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.

Unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen Hersteller, Händler und Importeure der im Folgenden genannten Produkte sowie Dienstleistungserbringer. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Bringen die zuvor genannten Kleinstunternehmen Produkte in Umlauf, fallen sie jedoch unter das BFSG.

Zu den Produkten, die Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei anbieten müssen, gehören unter anderem Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone, Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten, Fernsehgeräte mit Internetzugang, E-Book-Lesegeräte und Router.

Zu den barrierefreien Dienstleistungen zählen unter anderem Telefondienste, E-Books, Messenger-Dienste, auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen inklusive Apps im überregionalen Personenverkehr, Bankdienstleistungen, elektronischer Geschäftsverkehr sowie Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals).

Weitere Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz finden Sie unter: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Bundesgesetzblatt Nr. 46)

Übersicht über die Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei angeboten werden müssen

Beispielhafte Produkte

  • Computer
  • Notebooks
  • Tablets
  • Smartphones
  • Mobiltelefone
  • Geldautomaten
  • Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang
  • E-Book-Lesegeräte
  • Router

Beispielhafte Dienstleistungen

  • Telefondienste
  • E-Books
  • Messenger-Dienste
  • Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen inklusive Apps im überregionalen Personenverkehr
  • Bankdienstleistungen
  • elektronischer Geschäftsverkehr
  • Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)